Über Botschafter

Leitfaden für NIVEA Botschafterinnen

Sei ehrlich.

Die persönliche Empfehlung ist die verlässlichste Informationsquelle. Damit das so bleibt, solltest du stets deine ehrliche Meinung über ein Testprodukt weitergeben. Doch was tun, wenn ein Produkt einmal nicht deinen Erwartungen entspricht? In dem Fall musst du nichts beschönigen, sei immer ehrlich. So wird die persönliche Empfehlung auch in Zukunft die vertrauenswürdigste Art sein neue Produkte kennenzulernen.

Höre zu.

Dank deiner Empfehlung können sich deine Freunde und Bekannten eine eigene Meinung über NIVEA Produkte bilden. Viele Meinungen und Anregungen sind wichtig und helfen, die NIVEA Produkte noch weiter zu verbessern. Deshalb höre zu, wie ihnen das Produkt gefallen hat. Wir freuen uns auf so viele Rückmeldungen wie möglich.

Kommuniziere freundlich.

Auf NIVEA FÜR MICH kannst du dich online mit allen Teilnehmerinnen einer Botschafter-Aktion über eure Erfahrungen mit den Testprodukten austauschen. Bedenke, dass eure Kommunikation in einem öffentlichen Raum stattfindet und sehr viele Menschen deine Kommentare lesen. Bleibe darum bitte immer freundlich und akzeptiere die Meinungen aller NIVEA Botschafterinnen.

Was macht ein NIVEA Botschafter

In Botschafter-Aktionen lernen NIVEA FÜR MICH Teilnehmerinnen die Produkte ihrer Lieblingsmarke noch besser kennen. NIVEA Botschafterinnen gehören häufig zu den Ersten, die neue NIVEA Produkte ausprobieren und Produktproben mit Freunden und Bekannten teilen können.

1. Probiere NIVEA Produkte im täglichen Leben aus

Botschafterpaket Sobald eine Botschafter-Aktion anläuft, laden wir NIVEA FÜR MICH Teilnehmerinnen ein, sich für einen Botschafterplatz zu bewerben.

War deine Bewerbung erfolgreich, so erhältst du zu Beginn der Botschafter-Aktion ein kostenloses NIVEA Paket mit dem Testprodukt, Produktproben für Freunde und Bekannte sowie einem Handbuch mit Anwendungstipps.

2. Erzähle anderen von deinem Testprodukt

Produkte testen NIVEA Produkte bekannt zu machen, ist eines der Ziele von Botschafter-Aktionen.

Als NIVEA Botschafterin kannst du uns dabei helfen: Sprich über deine Testprodukte, erzähle anderen von interessanten Hintergrundinfos, die du während der Aktion erhältst, und teile Produktproben mit Freunden und Bekannten. Denke dabei auch an deine Nachbarn und Kollegen.

3. Berichte uns von deinen Erfahrungen

Erfahrungen berichten Deine Meinung und die deiner Gesprächspartner sind uns wichtig. Deshalb wollen wir gemeinsam mit allen NIVEA Botschafterinnen während einer Aktion möglichst viele Erfahrungen zu den Testprodukten zusammentragen: Wie gefällt dir die Qualität? Was sagen deine Freunde und Bekannten dazu? Teile uns deine eigene Meinung in Online-Interviews mit und berichte von den Anregungen deiner Freunde in kurzen Reports.

Nutzungsbedingungen

Veranstalter
Veranstalter der NIVEA Botschafter-Aktion ist die Beiersdorf AG, Unnastraße 48, D-20253 Hamburg.

Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle NIVEA FÜR MICH Teilnehmer, die sich für NIVEA Botschafter-Aktionen bewerben oder an ihnen teilnehmen.

Inhalt der NIVEA Botschafter-Aktion
Bei der NIVEA Botschafter-Aktion werden einem ausgewählten Kreis von NIVEA FÜR MICH Mitgliedern Produkte von Beiersdorf zu Testzwecken zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer (nachfolgend auch „NIVEA Botschafter“) soll die Produkte ausprobieren, bewerten und weiterempfehlen. Eines der Ziele der Botschafter-Aktion ist es, NIVEA Produkte bekannt zu machen. Deshalb sind die NIVEA Botschafter angehalten, ihre Eindrücke und Bewertungen der im Rahmen der Aktion getesteten NIVEA Produkte Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten sowie auf eigenen Social Media Kanälen und auf der Website https://dialog.nivea.de/de/ durch Kommentare und sonstige Inhalte wie z.B. Fotos oder Videos mitzuteilen. Wenn Produkte von Beiersdorf weiterempfohlen werden, muss der NIVEA Botschafter darauf hinweisen, dass er an einem Marketing-Projekt von Beiersdorf teilnimmt. Der NIVEA Botschafter soll hierbei immer offen seine Meinung zu dem Produkt zum Ausdruck bringen.

Die Teilnahme an NIVEA Botschafter-Aktionen ist kostenlos.

Bewerbung zur Aktions-Teilnahme als NIVEA Botschafter
Eine Teilnahme an der NIVEA Botschafter-Aktion setzt eine Bewerbung an der Aktion voraus. Voraussetzung für die Bewerbung bei einer NIVEA Botschafter-Aktion ist die Mitgliedschaft bei NIVEA FÜR MICH. Die NIVEA Botschafter werden von Beiersdorf anhand der Angaben der NIVEA FÜR MICH Teilnehmer nach ihren Interessen und Neigungen und in der Regel entsprechend der Zielgruppe der zu testenden NIVEA Produkte ausgewählt. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer bestimmten NIVEA Botschafter-Aktion besteht nicht. Der Rechtsweg ist insoweit ausgeschlossen. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiter von Beiersdorf und deren Angehörige sind von der Teilnahme an der Aktion ausgeschlossen.

Jeder Bewerber an einer NIVEA Botschafter-Aktion muss in seiner Bewerbung korrekte Daten angeben und hat wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die Bewerbung erfolgt über Eingabe der eigenen Daten auf der Webseite https://www.nivea.de/nivea-fuer-mich/botschafter-0291. Der Bewerbungszeitraum wird auf der jeweiligen Botschafter-Aktionsseite mitgeteilt.

Die Beiersdorf AG informiert die Bewerber nach eigener Wahl schriftlich oder per E-Mail darüber, ob sie zur Teilnahme ausgewählt wurden. Die ausgewählten Teilnehmer erhalten von Beiersdorf ein kostenloses NIVEA Paket mit dem Testprodukt, Produktproben für Freunde und Bekannte, einem Handbuch mit Anwendungstipps sowie Fragebögen, in denen die Meinung zu den NIVEA Produkten abgefragt wird.

Datenschutz/Personenbezogene Daten
Hinsichtlich der Nutzung der im Laufe von NIVEA Botschafter-Aktionen angegebenen, personenbezogenen Daten sowie wegen sonstiger datenschutzrechtlicher Aspekte gelten die nivea.de Datenschutzbestimmungen. Diese finden Sie unter http://www.nivea.de/Unser-Unternehmen/Datenschutzerklaerung

Nutzungsregeln, Netiquette
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich als NIVEA Botschafter und im Umgang mit anderen Teilnehmern an die geltenden Gesetze zu halten sowie andere Teilnehmer respektvoll und höflich zu behandeln. Beiersdorf behält sich vor, NIVEA Botschafter von NIVEA Botschafter-Aktionen auszuschließen, wenn gegen diese Nutzungsbedingungenverstoßen wird. Waren oder Gegenstände, die der NIVEA Botschafter im Rahmen einer Botschafter-Aktion von Beiersdorf erhält, stellen unverkäufliche Muster dar. Der Verkauf dieser Produkte, insbesondere über Plattformen wie eBay ist untersagt.

Urheberrecht/Nutzungsrechte
Die Inhalte der NIVEA FÜR MICH Website sowie sonstige Unterlagen und Materialien, die der Teilnehmer erhält, sind in der Regel urheberrechtlich geschützt und dürfen nur entsprechend der Vorgaben und Bedingungen von Beiersdorf genutzt werden. Jede sonstige Vervielfältigung, Verbreitung, Wiedergabe oder öffentliche Zugänglichmachung ist ohne Zustimmung des Rechtsinhabers unzulässig.

NIVEA FÜR MICH Teilnehmer, die im Rahmen von NIVEA Botschafter-Aktionen auf Blogs von NIVEA FÜR MICH Inhalte veröffentlichen (Blogbeiträge, Fotos, Videos, Kommentare, Reports etc.) räumen Beiersdorf dafür unentgeltlich ein einfaches, zeitlich und räumlich nicht beschränktes Nutzungsrecht ein, das Beiersdorf berechtigt, diese Inhalte in allen Medien, insbesondere sämtlichen Social-Media-Kanälen zu verbreiten, zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen.

Gewährleistungen/Freistellung
Durch Einreichen von Inhalten im Rahmen von NIVEA Botschafter-Aktionen versichert und gewährleistet der Teilnehmer Folgendes:

Darüber hinaus versichert und gewährleistet der Teilnehmer, dass er keine Inhalte einreicht,

Der Teilnehmer stellt die Beiersdorf AG, Unnastraße 48, D-20253 Hamburg sowie deren offizielle Vertreter, leitende Angestellte, Direktoren, Vertreter, Tochtergesellschaften, Joint Ventures, Angestellte und externe Dienstleister von allen Ansprüchen, Forderungen und Schäden frei – einschließlich evtl. entstehender Anwalts- und Gerichtskosten –, die aus einer Verletzung Ihrer oben genannten Zusagen und Pflichten resultieren.

Eingriffsrecht von Beiersdorf
Beiersdorf behält sich das Recht auf Änderungen, Zusammenfassungen oder das Löschen jeglicher Inhalte auf der NIVEA FÜR MICH-Website vor, bei denen Beiersdorf nach eigenem Ermessen der Meinung ist, dass sie die Inhaltsrichtlinien oder jedwede sonstige Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen verletzen.

In jedem Fall behält sich Beiersdorf das Recht vor, eingesandte Beiträge zu entfernen oder ihre Veröffentlichung zu verweigern. Im Innenverhältnis zu Beiersdorf sind Sie für die Inhalte Ihrer Beiträge verantwortlich.

Verfügbarkeit der Website und der NIVEA FÜR MICH Aktions-Dienste
Beiersdorf ist berechtigt, die NIVEA FÜR MICH Website und ihre Dienste jederzeit einzustellen und auch das Nutzungsverhältnis jederzeit zu beenden. Die Website oder sonstige Dienste können ferner aufgrund technischer Störungen vorübergehend nicht erreichbar sein. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die NIVEA FÜR MICH Aktions-Seiten jederzeit erreichbar sind.

Schlussvorschriften, Salvatorische Klausel, Rechtswahl
Beiersdorf behält sich die Änderung dieser Nutzungsbedingungen vor. Solche Änderungen werden den Teilnehmern entweder beim Login auf der NIVEA FÜR MICH Plattform oder per E-Mail mitgeteilt. Wenn der Teilnehmer mit den Änderungen nicht einverstanden ist, hat er seine Teilnahme an der Aktion zu beenden. Die Änderungen werden ansonsten zu dem von Beiersdorf angegebenen Zeitpunkt wirksam.

Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln davon unberührt. Für das Nutzungsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und Beiersdorf gilt deutsches Recht.